Diese Rennregeln sind speziell für die Rennen des Lausitzer Sportvereins reinrassiger Schlittenhunde e.V. aufgestellt. Sie sind an die Rennregeln des VDSV angeleht, setzen diese aber bei Rennen des LSVS außer Kraft. Dei Rennregeln des LSVS stehen den Rennregeln des VDSV nicht entgegen, sondern unterscheiden sich nur in einigen speziellen Punkten. Diese Abschnitte sind gesondert gekennzeichnet (Fett-und Kursivschrift). Sollte es in diesen Regeln für eine bestimmte Situation keine Klärung geben, entscheidet der Rennleiter des LSVS.
Der Rennleiter kann, nur unter Angabe einer Begründung, einen Musher und sein Gespann die Teilnahme am Rennen verweigern.
Im Rennen eingesetzte Hunde müssen bei Wagenrennen mindestens 12 Monate und bei Schlittenrennen mindestens 15 Monate alt sein. Der Rennleiter kann in Einzelfällen, aufgrund der körperlichen Entwicklung des Hundes das Mindestalter geringfügig (max. 1 Monat) herabsetzen.
Jeder Musher muss für sein Gespann und alle sonstigen mitgeführten Hunde eine, auch das Rennrisiko einschließende, Haftpflichtversicherung nachweisen.
Mindestalter für Teilnehmer:
- in der Klasse A: 18 Jahre
- in der Klasse B: 16 Jahre
- in der Klasse C , und S: 14 Jahre
- in der Klasse D : ab 12 Jahren
- für Kinder unter 12 Jahren gilt dieKinderrennordnung
Während des Rennens ist ein Wechsel des Mushers nicht zulässig.
Gespanne oder einzelne Hunde, die am ersten Lauf nicht teilgenommen haben, dürfen in den weiteren Läufen des Rennens nicht eingesetzt werden.
Hunde, die einem Gespann angehören, dürfen die weiteren Läufe nur in diesem Gespann absolvieren.
Ein Musher, Gespann oder einzelne Hunde, die während eines Laufes disqualifiziert worden sind, können nur mit Zustimmung des Rennleiters an den weiteren Läufen des Rennens teilnehmen, jedoch ohne Wertung.
Hunde oder Ausrüstungsgegenstände, die aus Zwingern stammen, in denen z.Z. ansteckende Krankheiten bestehen, dürfen nicht zum Rennen mitgebracht werden. (näheres ist der Liste für ansteckende Krankheiten zu entnehmen) Wer solcher Art erkrankte Hunde zur Rennveranstaltung mitbringt, haftet für alle Folgen und Kosten, die dadurch entstehen. Stellt der Tierarzt bei einem auf dem Rennplatz anwesenden Hund eine ansteckende Krankheit fest, so wird das betreffende Gespann disqualifiziert. Der Musher muss sofort den Veranstaltungsplatz verlassen.
Es sind für alle mitgeführten Hunde, auch wenn diese nicht beim Rennen eingesetzt werden, die Impfungen lt. Anlageblatt Pflicht.
Für Ummeldungen und Nachmeldungen nach Meldeschluss müssen wir leider eine NACHMELDEGEBÜHR von 10 Euro erheben. Der Aufwand ist für uns so groß, dass wir leider keine andere Möglichkeit sehen.
1.2 Klassifizierung
Es werden alle Klassen ausgetragen (O, A, B, C, D, S-Damen und S-Herren, C-Jugend, S-Jugend, Velo-Jugend, S-Velo )
Es bestehen folgende Vorschriften für Gespanngrößen:
Klasse O1: 10 Hunde
Klasse O3: 10 Hunde
Klasse A1: max. 8 Hunde, min. 6 Hunde und am ersten Tag min. 7 Hunde
Klasse A3: max. 8 Hunde, min. 6 Hunde und am ersten Tag min. 7 Hunde
Klasse B1: max. 6 Hunde, min. 4 Hunde und am ersten Tag min. 5 Hunde
Klasse B2: max. 6 Hunde, min. 4 Hunde und am ersten Tag min. 5 Hunde
Klasse B3: max. 6 Hunde, min. 4 Hunde und am ersten Tag min. 5 Hunde
Klasse C1: max. 4 Hunde, min. 2 Hunde
Klasse C2: max. 4 Hunde, min. 2 Hunde
Klasse C3: max. 4 Hunde, min. 2 Hunde
Klasse D1: 2 Hunde
Klasse D2: 2 Hunde
Klasse D3: 2 Hunde
Klasse Läufer / Skandinavier RR und Offen, keine getrennte Wertung
Klasse Bike: RR 1 Hund
Klasse Bike: Offen 1 Hund
Klasse Scooter: RR 1 Hund
Klasse Scooter: RR 2 Hunde
Klasse Scooter: Offen 1 Hund
Die Rennen in den Klassen A, B ,Cund D werden nach Schlittenhunderassen getrennt durchgeführt:
Gruppe 1: Siberian Husky
Gruppe 2: Alaskan Malamute, Grönlandhunde und Samojeden
Gruppe 3: Alaskan Husky, Hound
Wenn der Rennleiter der Meinung ist, dass ein Gespann so groß ist, dass es der Musher möglicherweise nicht beherrschen kann, so kann er anordnen, dass das Gespann verkleinert wird.
Happy Dog Teams gelten erst ab dem vollendeten 8. Lebensjahr der Hunde. 80% der Hunde eines Teams müssen 8 Jahre sein. Bei der Anmeldung bitte unbedingt beachten!!!!
1.3 Ausrüstung
Der Rennleiter ist berechtigt, die ordnungsgemäße Ausrüstung vor und nach einem Lauf zu kontrollieren.
Musher, Ausrüstung und Hunde müssen mindestens 10 Minuten vor dem Start auf dem Rennplatz und mindestens 10 Minuten nach dem Lauf auf Anordnung des Rennleiters zur Inspektion verfügbar sein. Die Inspektion eines bereits für den Start vorbereiteten Gespanns muss bis spätestens 4 Minuten vor dem Start beendet sein. Dabei dürfen andere startende Gespanne nicht behindert werden. Die Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen darf bis 20 Sekunden vor dem Start auf der Startlinie durchgeführt werden. Das Fehlen von Sicherheitseinrichtungen führt zur sofortigen Disqualifikation.
Sicherheitseinrichtungen, (speziell für Sprintrennen), sind: Zwei unabhängige Bremsen, wobei eine davon eine Feststellbremse sein muss, eine nutzbare Transportfläche, einTransportsack, eine Führleine, eine Neckleine, eine Anbindleine um ggf. das Gespann sichern zu können und ein Messer.
Alle Hunde müssen paarweise nebeneinander oder einzeln eingespannt sein. Jeder Hund muss durch eine Neckleine und das Zuggeschirr mit der Zentralleine verbunden sein. Laufen an der Spitze eines Gespanns zwei Hunde, so müssen diese mit einer Neckleine verbunden sein.
Bei mehr als einem Hund im Skandinaviergespann (Schneerennen mit Pulka) müssen diese hintereinander eingespannt sein.
Die Pfoten der Hunde dürfen zum Schutz vor Verletzungen bedeckt sein.
Achtung Änderung:
Aus Erfahrung von 2014 empfehlen wir allen Mushern, ihren Helm auch zu benutzen. Vor allem in den Kategorien A und 0 finden wir es ratsam. Die Gesundheit sollte doch allen wichtig sein!
1.4 Markieren der Hunde
Bei Rennen, die aus mehreren Läufen bestehen, können alle Hunde
während des ersten Laufes markiert werden.
Der Rennleiter kann zulassen, dass die Hunde auch unmittelbar nach dem ersten Lauf markiert werden.
1.5 Was sind Schrittmacherdienste
Alle Geräusche, die unter Benutzung von Hilfsmittel erzeugt werden, sind Schrittmacherdienste.
Alle Hilfsmittel, welche direkt auf die Sinneswahrnehmung des Hundes wirken, sind Schrittmacherdienste.
Vor einem Hund/Gespann herlaufen bzw. mitlaufen bevor die Ziellinie überquert wird, ist ein Schrittmacherdienst.
Namen rufen, klatschen oder Pfeifen hinter der Ziellinie sind keine Schrittmacherdienste
1.6 Führerlose Gespanne oder Hunde
Durchgehende, führerlose Gespanne oder Einzelhunde, die andere Gespanne behindern, werden disqualifiziert.
Der Musher ist verpflichtet, sein durchgegangenes Gespann/Hund auf schnellstem Wege wieder einzuholen und unter Kontrolle zu bringen.
Durchläuft ein führerloses Gespann die gesamte Rennstrecke ohne andere Teams zu behindern und nimmt der Musher beim Einholen seines Gespanns keine unzulässige Hilfe in Anspruch, wird der Lauf als gültig gewertet.
Jedermann ist aufgerufen, ein führerloses Gespann/ Hund an -und festzuhalten.
2. Regeln am Start
2.1 Startreihenfolge
Der Start des ersten Laufes erfolgt in der vom Veranstalter festgelegten Reihenfolge.
Die Startreihenfolge für den zweiten Lauf wird durch die Resultate des ersten Laufes bestimmt. Danach startet das zeitschnellste Gespann zuerst, dann das zweitschnellste usw.
Ausnahmen können vom Rennleiter festgelegt werden.
Wenn ein Rennen mehr als zwei Läufe hat, so wird die Gesamtzeit der vorangegangenen Läufe ermittelt. Diese bestimmt die Reihenfolge des Starts der weiteren Läufe.
2.2 Startpunkt und Startzeit eines Teams
Der Brushbow des Schlittens oder die Stoßstange des Wagens ist auf der Startlinie auszurichten.
Skandinaviergespanne starten mit dem Pulkawagen auf der Startlinie.
Die Zeitnahme beginnt mit der planmäßig vorgesehenen Startzeit jedes Gespanns. Der Musher ist für das pünktliche Starten zur vorgegebenen Startzeit selbst verantwortlich. Der Starter gibt zum Startzeitpunkt die Strecke frei. Bei Frühstart wird die Zeit ab der tatsächlichen Startzeit genommen, sofern hierfür kein Verschulden des Mushers ausschlaggebend war. In den anderen Fällen wird das Gespann vom Rennleiter disqualifiziert, das Gespann kann aber den Lauf ohne Wertung beenden.
Die Startmöglichkeit dauert vom Zeitpunkt bis 50% des Intervalls. Danach ist die Startlinie sofort freizumachen, um andere Gespanne nicht zu behindern. Geschieht das nicht, wird das Gespann disqualifiziert.
2.3 Verspätet startende Teams
Gespanne, die nicht innerhalb der in 2.2 beschriebenen Zeit am Start erschienen sind, dürfen frühestens erst nach dem letzten planmäßigen Start dieser Klasse starten. Sollten sich mehrere Gespanne verspätet haben, so starten diese in der Reihenfolge der Startliste. Ausnahmen werden vom Rennleiter festgelegt.
2.4 Hilfestellung beim Start
Der Umfang und die Art der Hilfe in der Startzone wird vom Rennleiter festgesetzt und vor dem Rennen bekannt gegeben. Gibt der Rennleiter hierzu vor dem Rennen keine besonderen Verhaltensregeln an, so ist jegliche Hilfe, außer Schrittmacherdienste, erlaubt.
Sobald ein Gespann die markierte Startzone verlassen hat, finden die Streckenregeln ihre Anwendung.
3. Regeln auf dem Trail
3.1 Markierung des Trail
Der Verlauf der Rennstrecke ist wie folgt ausgeschildert:
Rote Wegweiser auf der rechten Seite: Abbiegung nach rechts
Rote Wegweiser auf der linken Seite: Abbiegung nach links
Blaue Wegweiser: geradeaus
Gelbe Wegweiser: Kennzeichnung einer gefährlichen Stelle/ erhöhte Aufmerksamkeit/ Überholmanöver erst nach passieren dieser Stelle
X-Wegweiser auf blauer Tafel: Ende der Startzone (mindestens 30 m nach dem Start) Beginn der Zielzone (500 -800 m vor der Ziellinie)
Die Wegweiser sind gut sichtbar an der Strecke in einer Höhe von ca. 80 cm, angebracht.
Die Rennstrecke ist klar und deutlich mit einer genügenden Anzahl von Wegweisern zu kennzeichnen. Bänder und Absperrungen sowie Streckenposten sind zusätzliche, mögliche Hilfsmittel, die keine Verpflichtung darstellen und im Ermessen des Veranstalters liegen.
3.2 Verhalten auf dem Trail
Skandinavier: Der Musher darf sein Gespann beim Überwinden von Hindernissen, beim Kreuzen oder Überholen, an Streckenabzweigungen sowie an steilen Ansteigen und Abfahrten unterstützen.
Der Musher darf nicht vor seinem Gespann laufen.
Ist ein Hund während eines Laufes im Gespann nicht mehr lauftüchtig, so ist dieser auf der Pulka mitzuführen.
Der Musher kann nach jedem Lauf sein Gespann reduzieren.
S-Velo: Der Musher darf sein Gespann beim Überwinden von Hindernissen, beim Kreuzen oder Überholen, an Streckenabzweigungen sowie an steilen Ansteigen und Abfahrten unterstützen.
Der Musher bleibt grundsätzlich hinter dem Pulka-Gespann seines Hundes.
Ist der Hund nicht mehr lauffähig, hat der Musher unverzüglich und eigenverantwortlich die geeignete Hilfestellung zu organisieren (ggf. an der Stelle verweilen und nachfolgende Musher informieren)
Gespannfahrer: Der Musher darf auf dem Schlitten (oder Wagen) stehen, pedalen oder mitlaufen, wie und wann er will.
Der Musher wird disqualifiziert, wenn er außer seinem Schlitten (oder Wagen) ein anderes Fahrzeug benutzt oder auf ihm mitfährt.
Mitfahrer auf dem Schlitten (oder Wagen) sind nicht erlaubt, es sei denn, es ist eine Bedingung des Rennens oder eine erlaubte Hilfeleistung.
Jeder Hund, der zu einem Lauf gestartet ist, muss diesen beenden. Dabei muss der Hund im Gespann ordnungsgemäß eingespannt sein oder im Transportsack mitgeführt werden.
3.3 Beschaffenheit des Trail
Die Rennstrecke darf nur auf Wegen und Geländepassagen verlaufen, durch deren Bodenbeschaffenheit und äußeren Umständen die Hunde nicht verletzt werden können.
Der Rennleiter ist verpflichtet, den Trail zur Besichtigung freizugeben. Der Zeitpunkt der Besichtigung wird vom Rennleiter festgelegt. Bei der Besichtigung des Trails darf kein Hund mitgeführt werden! Bei Schnee erfolgt die Besichtigung ausschließlich auf Skiern, wenn der Rennleiter nicht anders entscheidet.
3.4 Hilfe auf dem Trail
Alle Gespanne dürfen von den am Trail befindlichen, offiziellen Streckenposten die gleiche Hilfe erhalten. Art und Umfang der Hilfe legt der Rennleiter fest. Sich auf dem Trail befindliche Teams dürfen sich gegenseitig helfen, wenn vom Rennleiter
nicht anders bestimmt worden.
Gegenseitige Hilfe von Mushern ist beschränkt auf:
- Anhalten eines fremden, durchgegangenen Gespanns
- Mithilfe beim Entwirren von Verwicklungen in einem Gespann
- Mitnehmen eines Mushers in einer Notsituation
Hilfe von Außenstehenden ist wie folgt geregelt:
- Ist der Musher anwesend, ist die Hilfe auf das Festhalten des Schlittens/Wagens beschränkt.
- Ist der Musher nicht anwesend, darf das Gespann festgehalten oder festgebunden werden.
Niemand darf einem Gespann Schrittmacherdienste leisten.
3.5 Vortritts und Überholregeln
Sich folgende Gespanne müssen unterwegs einen Mindestabstand von einer Gespannlänge einhalten.
Die Vortrittsregeln sind innerhalb einer bestimmten Zone vor dem Ziel aufgehoben (ausgeschildert mit blauen X-Tafeln).
Ein überholendes Gespann hat das Vorfahrtsrecht, wenn es bis auf einer Gespannlänge an das davor fahrende Gespann herangefahren ist.
Der Musher kündigt sein Überholmanöver mit "Trail" an.
Ein überholtes Gespann muss dem vorbeifahrenden Gespann den Weg freimachen, abbremsen oder anhalten und der Musher muss zu seinen Hunden gehen, wenn es vom überholenden Musher verlangt wird.
Mehrere an einer Stelle haltende Gespanne dürfen von einem nachfolgenden Gespann überholt werden. Die haltenden Musher müssen alle Anstrengungen unternehmen, um dem überholenden Gespann den Weg freizumachen.
Ein überholtes Gespann hat das Wiedervorfahrtsrecht.
Klasse A nach vier Minuten oder 1.5 Km
Alle übrigen Klassen nach 2 Minuten oder 800 Metern
Nach kürzeren Distanzen und Zeiten, wenn beide Musher einverstanden sind.
Das überholte Gespann darf das vorausfahrende Gespann nicht durch Rufen oder laute Kommandos behindern.
Verwickelt sich das Gespann des überholenden Mushers als Folge des Überholvorganges, so darf der überholende Musher das überholte Gespann nicht länger warten lassen, als:
- eine Minute in der A-Klasse
- eine halbe Minute in den übrigen Klassen
Hält das überholende Gespann aus einem anderen Grund an, so darf es vom gerade überholten Gespann jederzeit überholt werden.
Die Überholregeln sind innerhalb der mit "X" Tafeln ausgezeichneten Zone vor dem Ziel aufgehoben.
4. Regeln im Zieleinlauf
4.1 Zeitnahme
Die Zeit wird genommen, wenn der erste Hund die Ziellinie überquert und der Musher mit seinem Gespann verbunden ist (Hand am Schlitten oder Wagen).
Wenn ein führerloses Gespann die Ziellinie überquert, wird die Zeit bei der Ankunft des Mushers genommen.
Sind bei einem Lauf zwei Gespanne zeitgleich, so entscheidet das Los über den weiteren Startplatz.
Sind im Gesamtergebnis zwei Gespanne zeitgleich, so erhalten sie auch gleiche Platzierung. Der darauffolgende Platz bleibt frei.
5. Wertung eines Laufes
5.1 Kriterien für die Wertung eines Laufes
Ein Lauf wird gewertet, wenn für alle Musher die gleichen Startbedingungen bestehen.
Alle gültigen Läufe werden zu einem Endergebnis zusammengefasst.
Der Rennleiter kann über die Gültigkeit eines Laufes entscheiden. (z.B. unplanbare Witterungskonstellationen; 1.Tag Schlitten und am zweiten Tag Wagen)
Ein Lauf wird gewertet, wenn der Lauf nach oben genannten Regelungen absolviert wurde.
Ist vor oder während eines Laufes abzusehen, dass dieser Lauf nicht gewertet werden kann und schon Ergebnisse eines früheren Laufes vorliegen, wird die Wertigkeit von der Teilnahme an dem "ungültigen Lauf" abhängig gemacht.
Starten in der Klasse C1 mehr als 5 Musher mit nur zwei Hunden, können diese extra gewertet werden.
6. Verhaltensregeln im Stake out
Jeder Musher ist für das Verhalten seiner Hunde auf der Rennstrecke und dem Rennplatz verantwortlich.
Alle Rennteilnehmer sind auf der Rennstrecke und dem Rennplatz zur Kameradschaft und Sportlichkeit verpflichtet. Bei Missachtung dieses Gebotes können die Betreffenden vom Rennleiter disqualifiziert werden.
Wer den Rennleiter in ungebührlicher Weise beleidigt oder dessen Entscheidungen unbegründet öffentlich kritisiert, kann von diesem und weiteren Rennen ausgeschlossen werden.
Ein Training am Rennort bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Rennleiters.
Verhalten, welches dem Ansehen des Rennes schadet oder die Durchführung gefährdet, kann zur generellen Sperrung für alle Rennen des LSVS führen.
7. Rennregeln für Kinderrennen
7.1 Ziele der Kinderrennen
Kinderrennen werden zur Förderung des Nachwuchses durchgeführt. Sie sollen auch Kindern den verantwortungsvollen Umgang mit Tieren bewusst machen.
Der Sinn der Durchführung von Kinderrennen ist nicht, den Ehrgeiz der Kinder zu entfachen, sondern vielmehr den Spaß an der Arbeit mit den Hunden zu fördern.
Die Eltern der Kinder werden dazu aufgefordert, ein entsprechendes Training für Kinder und Hunde zu fördern und zu überwachen.
Anmeldungen zu den Kinderrennen haben mit der Anmeldung der Eltern zum eigentlichen Rennen zu erfolgen.
Die Sicherheit der Kinder, Zuschauer und Hunde muss das oberste Gebot sein.
7.2 Haftung
Eine Haftpflichtversicherung für teilnehmende Hunde ist Pflicht.
Es dürfen nur die Kinder der gemeldeten Musher an den Start gehen.
Es dürfen nur Kinder und Jugendliche teilnehmen, wenn ein verantwortlicher und erwachsener Elternteil/Musher bestätigt, dass das startende Kind in der Lage ist, ein Gespann zu beherrschen und ggf. eine Vollmacht eines Erziehungsberechtigten vorliegt.
Alle Eltern/Erziehungsberechtigten stellen den Veranstalter mit ihrer Abgabe der Meldung zum Kinderrennen von jeglicher Haftung frei.
7.3 Klasseneinteilung
K2: Kinder im Alter von 7-12 Jahre
7.4 Strecke
Die Streckenlänge soll den Gegebenheiten entsprechen, aber 1000 Meter nicht überschreiten.
Die Strecke muss jederzeit gut einsehbar und für Helfer erreichbar sein.
Gefällestrecken sollen vermieden werden. Ggf. werden Streckenposten aus dem Feld der teilnehmenden Musher formiert, sollte die Distanz über 300 Metern liegen und/oder Besonderheiten aufweisen.
7.5 Wertung
• Jungen und Mädchen werden zusammen gewertet.
Eine Zeitnahme ist nicht Pflicht. Es kann auch die Teilnahme am Kinderrennen beurkundet werden.
8. Regelverstöße
8.1 Meldung von Regelverstößen
Meldung von Regelverstößen durch Mitglieder der Rennleitung.
Der Rennleiter kann in beliebiger Anzahl darüber hinaus erfahrene Musher zur Kontrolle der Einhaltung der Rennregeln auf der Rennstrecke beauftragen bzw. hinzuziehen. (namentliche Nennung zur Musher Besprechung)
Mitglieder der Rennleitung wie auch die beauftragten Musher zur Streckenkontrolle haben dem Rennleiter festgestellte Verstöße gegen die Rennregeln unmittelbar mündlich, über Sprechfunk oder direkt nach Beendigung des betreffenden Laufes zu melden.
Der Rennleiter entscheidet über die Wertung der Meldung.
Meldung von Regelverstößen durch die Rennteilnehmer
Jeder Musher ist berechtigt , Regelverstöße anderer Rennteilnehmer einem Mitglied der Rennleitung oder dem Rennleiter selbst, mündlich oder schriftlich und unverzüglich zu melden.
8.2 Protest und Anhörung
Musher oder Mitglieder der Rennleitung können offiziell schriftlichen oder mündlichen Protest erheben und eine Anhörung vor dem Rennleiter verlangen. Der Rennteilnehmer hat eine Protestgebühr in Höhe von 25,00 € zeitgleich mit dem Protest zu bezahlen. Bei Anerkennung des Protests durch den Rennleiter, wird die Protestgebühr zurück gezahlt.
Der Rennleiter muss die Anhörung gewähren.
8.3 Disziplinarrichtlinien
Zuständig ist der Rennleiter.
Der Rennleiter hat die Gesamtverantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Rennens. Er ist u.a. verpflichtet, auf die strikte Einhaltung der Rennregeln zu achten, woraus sich seine Zuständigkeit für die in dieser Rennordnung vorgesehenen Disziplinarmaßnahmen ergibt.
Er kann zur Entscheidung von Disziplinarmaßnahmen die Mitglieder der Rennleitung konsultieren.
Verstöße gegen die Rennregeln können vom Rennleiter mit der Maßnahme einer mündlichen Verwarnung, einer Zeitstrafe oder der Disqualifikation eines Mushers oder Gespanns belegt werden.
Die Entscheidung des Rennleiters ist unanfechtbar.
9. Dopingregelungen
Weder injizierbare, noch einzugebende oder äußerlich anzuwendende Arzneimittel sind am Hund erlaubt, wenn dadurch Anzeichen einer Erkrankung , Ermüdung oder Verletzung unterdrückt werden können.
Da die Dopingliste der international verbotenen Arzneimittel sehr umfangreich ist, kann diese beim Slege Social der FISTIC angefordert werden.
Dopingproben können bei allen Rennen entnommen werden. Getestet werden die 3 Erstplazierten einer jeden Kategorie, sowie zwei ausgeloste Teilnehmer im Feld. Des weiteren kann bei Verdachtsmomenten jederzeit der diesbezüglich verdächtige Hund getestet werden.
Im Zielbereich wird vom Rennleiter oder einer autorisierten Person der zu untersuchende Hund markiert und der Musher informiert. Der Musher wird aufgefordert, den betreffenden Hund nach dem Wässern bis zur Urinentnahme (max. 2h nach dem Zieleinlauf) in der Hundebox zu lassen, um die Entnahme des Urins zu ermöglichen. Sollte eine Urinentnahme nicht möglich sein, wird alternativ durch den Tierarzt eine Blutentnahme vorgenommen. Entnommen wird eine A und eine B Probe, die nach der Entnahme sofort in das dafür vorgesehene Behältnis gefüllt und versiegelt werden. Dieses Behältnis wird nach dem Verfüllen verschlossen, mit einer Code-Nummer versehen, mit dem Geschlecht des Tieres gekennzeichnet und direkt der Rennleitung übergeben. Während der Dauer dieses Verfahrens muss das Behältnis ständig unter Aufsicht der autorisierten Person sein. Die Analysen werden durch die Rennleitung schnellstmöglich dem zuständigen Labor zugesandt. Die Rennleitung protokolliert den gesamten Entnahmevorgang unter Angabe des zeitlichen Ablaufs und lässt sich die korrekte Durchführung von den beteiligten Personen, Hundehalter und autorisierte Person, per Unterschrift auf dem Protokoll bestätigen.
Das Auswahl -und Entnahmeverfahren für die Dopingproben beim Musher ist identisch mit dem vorgenannten Verfahren bei den Hunden. Zur Zeit ist das gesamte Dopingverfahren beim LSVS noch in der Erprobung.
Die Kosten des Verfahren und die Analyse werden vom Verein übernommen, sofern der Befund negativ ist. Bei positivem Befund trägt die Kosten der Musher. Des weiteren wird bei positiven Befund eine Geldstrafe in Höhe von 500,00 € erhoben und der Musher für jedes Rennen des LSVS gesperrt. Darüber hinaus erfolgt die Berichtsfassung an die zuständigen Vereine, Organisationen und Dachverbände.
10. Tierschutz
10.1 Transport und Haltung
Der Transport der Hunde hat in ausreichend großen, wetterfesten, belüfteten Räumlichkeiten (Boxen, Auto, usw.) zu erfolgen. Näheres regelt die Hundetransportordnung.
Die Hunde sind während der Nachtruhe in ihren Räumlichkeiten unterzubringen.
Für Sauberkeit und artgerechte Haltung der Hunde am Stake out hat jeder Musher Sorge zu tragen.
10.2 Impfungen
Alle auf dem Stake out anwesenden Hunde müssen gegen nachfolgende Erkrankungen geimpft sein.
- Staupe
- Hépatites
- Leptospirose
- Parvovirose
- Tollwut
- Zwingerhusten
Als Nachweis dient der Impfausweis. Bei nicht vorhandenen oder nicht mehr gültigen Impfungen muss der Musher den Stake out sofort verlassen.
10.3 Krankheiten
Grundsätzlich dürfen Hunde mit ansteckenden Krankweiten bzw. aus Zwingern, in denen eine ansteckende Krankheit umgeht, nicht auf den Stake out und am Rennen teilnehmen. Tritt während des Rennens eine solche Krankheit bei einem Team auf, hat der betreffende Musher den Rennleiter und benachbarte Musher zu informieren und sofort den Platz zu verlassen. Der Platz, auf dem das Team stand, ist abzusperren und zu kennzeichnen. Der Tierarzt und ggf. das zuständige Veterinäramt sind umgehend zu informieren - ihren weiteren Anweisungen ist in jedem Fall Folge zuleisten.
Insbesondere ist auf folgende Krankheitssymptome zu achten:
- Husten
- Durchfall
- Fieberhafte Infekte